Festgeld für Stiftungen und Vereine
Von Eric · Founder & Investment Lead, The Vision BankZuletzt aktualisiert am 2026-07-09✓ Fakten geprüft von Eric
Stiftungen und Vereine unterliegen besonderen Anforderungen an die Kapitalanlage. Festgeld erfüllt viele davon — braucht aber saubere Governance.
Kurz zusammengefasst
- Anlagerichtlinien der Satzung beachten.
- Einlagensicherung greift auch für juristische Personen.
- Vorstandshaftung für ordnungsgemäße Anlage.
- Dokumentation der Anlageentscheidung ist Pflicht.
Was Stiftungen dürfen
- Sicherheit steht meist vor Rendite.
- Erhalt des Stiftungsvermögens hat Vorrang.
- Festgeld ist als konservative Anlage in der Regel satzungskonform.
Vereinsvorstände in der Pflicht
- Sorgfaltspflicht: keine spekulativen Anlagen ohne Deckung.
- Beschluss über Anlagestrategie protokollieren.
- Bei Volumina über 100.000 € auf mehrere Banken diversifizieren.
Praktische Umsetzung
- Festgeld-Treppe für kalkulierbare Erträge.
- Regelmäßige (mindestens jährliche) Überprüfung der Konditionen.
- Klare Dokumentation der Entscheidungswege.
Häufige Fragen
- Ist Festgeld für gemeinnützige Vereine steuerfrei?
- Zinserträge sind für steuerbegünstigte Körperschaften im Rahmen der Vermögensverwaltung meist steuerfrei — bitte im Einzelfall prüfen.
- Muss der Vorstand einzeln zeichnen?
- Je nach Satzung — meist mindestens zwei Vorstände gemeinsam.
Weitere Festgeld-Themen
Nächster Schritt
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