Festgeld für Stiftungen und Vereine

Von Eric · Founder & Investment Lead, The Vision BankZuletzt aktualisiert am 2026-07-09✓ Fakten geprüft von Eric

Stiftungen und Vereine unterliegen besonderen Anforderungen an die Kapitalanlage. Festgeld erfüllt viele davon — braucht aber saubere Governance.

Kurz zusammengefasst

  • Anlagerichtlinien der Satzung beachten.
  • Einlagensicherung greift auch für juristische Personen.
  • Vorstandshaftung für ordnungsgemäße Anlage.
  • Dokumentation der Anlageentscheidung ist Pflicht.

Was Stiftungen dürfen

  • Sicherheit steht meist vor Rendite.
  • Erhalt des Stiftungsvermögens hat Vorrang.
  • Festgeld ist als konservative Anlage in der Regel satzungskonform.

Vereinsvorstände in der Pflicht

  • Sorgfaltspflicht: keine spekulativen Anlagen ohne Deckung.
  • Beschluss über Anlagestrategie protokollieren.
  • Bei Volumina über 100.000 € auf mehrere Banken diversifizieren.

Praktische Umsetzung

  • Festgeld-Treppe für kalkulierbare Erträge.
  • Regelmäßige (mindestens jährliche) Überprüfung der Konditionen.
  • Klare Dokumentation der Entscheidungswege.

Häufige Fragen

Ist Festgeld für gemeinnützige Vereine steuerfrei?
Zinserträge sind für steuerbegünstigte Körperschaften im Rahmen der Vermögensverwaltung meist steuerfrei — bitte im Einzelfall prüfen.
Muss der Vorstand einzeln zeichnen?
Je nach Satzung — meist mindestens zwei Vorstände gemeinsam.

Weitere Festgeld-Themen

Nächster Schritt

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