Festgeld in der Steuererklärung
Von Eric · Founder & Investment Lead, The Vision BankZuletzt aktualisiert am 2026-07-09✓ Fakten geprüft von Eric
Bei deutschen Banken erledigt der automatische Steuerabzug meist alles. Bei Auslandsbanken, Sonderfällen oder wenn Sie den Sparerpauschbetrag nachträglich nutzen wollen, ist die Anlage KAP Pflicht.
Kurz zusammengefasst
- Deutsche Banken: meist keine Angabe nötig.
- Auslandsbanken: immer in Anlage KAP eintragen.
- Quellensteuer wird angerechnet.
- Günstigerprüfung lohnt sich bei niedrigem Steuersatz.
Wann Sie die Anlage KAP brauchen
- Zinsen bei Auslandsbanken.
- Sparerpauschbetrag nicht voll ausgenutzt.
- Persönlicher Steuersatz unter 25 % (Günstigerprüfung).
- Verrechnung von Verlusten aus anderen Kapitalanlagen.
So füllen Sie die Anlage KAP aus
- Zeile 7: Kapitalerträge aus dem Ausland.
- Zeile 41: Quellensteuer, die im Ausland gezahlt wurde.
- Zeile 4/5: Deutsche Erträge, falls freiwillig deklariert.
- Bei Günstigerprüfung: entsprechendes Feld ankreuzen.
Belege sammeln
- Jahressteuerbescheinigung von jeder Bank.
- Nachweis über gezahlte Quellensteuer.
- Kontostände zum Jahresende (bei Auslandsbanken).
Häufige Fragen
- Was ist die Günstigerprüfung?
- Prüfung durch das Finanzamt, ob Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Wenn ja, wird dieser statt der Abgeltungsteuer angewandt.
- Muss ich das Konto selbst als solches melden?
- Ausländische Konten unter 15.000 € nicht meldepflichtig, aber die Zinsen sind immer anzugeben.
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Nächster Schritt
Vergleichen Sie Festgeld mit dem Yield-Programm von The Vision Bank und entscheiden Sie, was zu Ihrem Renditeziel passt.