Festgeld und Steuern: Abgeltungsteuer
Von Eric · Founder & Investment Lead, The Vision BankZuletzt aktualisiert am 2026-07-09✓ Fakten geprüft von Eric
Festgeld-Zinsen sind Kapitalerträge und werden über die Abgeltungsteuer besteuert. Wir zeigen die Berechnung, den Freibetrag und praktische Tipps.
Kurz zusammengefasst
- 25 % Abgeltungsteuer auf Zinserträge über dem Sparerpauschbetrag.
- Zusätzlich Soli und ggf. Kirchensteuer.
- Sparerpauschbetrag: 1.000 € einzeln / 2.000 € gemeinsam.
- Bei deutschen Banken automatisch abgezogen.
So wird die Steuer berechnet
- Zinsertrag − Sparerpauschbetrag = zu versteuernder Ertrag.
- Darauf 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag (auf die Steuer).
- Ggf. + 8 – 9 % Kirchensteuer (auf die Steuer).
Rechenbeispiel
20.000 € × 3,0 % = 600 € Zinsen. Nach Sparerpauschbetrag (1.000 €) → 0 € steuerpflichtig, komplette Zinsen fließen brutto = netto.
Bei ausländischen Banken
Kein automatischer Abzug — Sie müssen die Zinsen in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben. Ggf. gezahlte Quellensteuer wird auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet.
Häufige Fragen
- Was ist der Sparerpauschbetrag?
- Der Freibetrag für Kapitalerträge — 1.000 € für Ledige, 2.000 € für gemeinsam Veranlagte.
- Muss ich Zinsen selbst angeben?
- Bei deutschen Banken meist nicht (automatischer Steuerabzug). Bei Auslandsbanken ja, immer in der Anlage KAP.
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