Festgeld und Steuern: Abgeltungsteuer

Von Eric · Founder & Investment Lead, The Vision BankZuletzt aktualisiert am 2026-07-09✓ Fakten geprüft von Eric

Festgeld-Zinsen sind Kapitalerträge und werden über die Abgeltungsteuer besteuert. Wir zeigen die Berechnung, den Freibetrag und praktische Tipps.

Kurz zusammengefasst

  • 25 % Abgeltungsteuer auf Zinserträge über dem Sparerpauschbetrag.
  • Zusätzlich Soli und ggf. Kirchensteuer.
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 € einzeln / 2.000 € gemeinsam.
  • Bei deutschen Banken automatisch abgezogen.

So wird die Steuer berechnet

  • Zinsertrag − Sparerpauschbetrag = zu versteuernder Ertrag.
  • Darauf 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag (auf die Steuer).
  • Ggf. + 8 – 9 % Kirchensteuer (auf die Steuer).

Rechenbeispiel

20.000 € × 3,0 % = 600 € Zinsen. Nach Sparerpauschbetrag (1.000 €) → 0 € steuerpflichtig, komplette Zinsen fließen brutto = netto.

Bei ausländischen Banken

Kein automatischer Abzug — Sie müssen die Zinsen in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben. Ggf. gezahlte Quellensteuer wird auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet.

Häufige Fragen

Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Freibetrag für Kapitalerträge — 1.000 € für Ledige, 2.000 € für gemeinsam Veranlagte.
Muss ich Zinsen selbst angeben?
Bei deutschen Banken meist nicht (automatischer Steuerabzug). Bei Auslandsbanken ja, immer in der Anlage KAP.

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